Von Wilfried Bergmann am 21.11.2024 08:30 Uhr
Schornsteinfegermeister
Gebäudeeigentümer bzw. Betreibern von Gasfeuerstätten obliegen gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) die Verkerssicherungspflichten für die Gasinstallation in ihrem Anwesen. Darüber hinaus ergeben sich für Vermieter entsprechende Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Das bedeutet, dass Gebäudeeigentümer und Vermieter für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich sind.
Alle frei verlegten Erdgasleitungen innerhalb des Gebäudes sind jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Jährliche Überprüfung der häuslichen Gasinstallation durch Ihren Schornsteinfeger.
Diese Arbeiten können Sie auch Ihrem Schornsteinfeger übertragen, d.h. gegen einen geringen Kostenaufwand prüfen wir für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand, Absperreinrichtungen am
Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorgeschriebene Be- und Entlüftung bei nachträglich angebrachten Verkleidungen.
Ausführlicher Prüfbericht
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Damit haben Sie im Schadensfall den schriftlichen Nachweis, dass Ihre Gasleitungen regelmäßig überprüft wurden. So können Sie sich gegenüber Schadensersatzansprüchen sicher entlasten.
Ihre Vorteile:
Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Gebäude: